Dies ist ein Gastartikel von Mailify.
WICHTIG: Wir stellen ausdrücklich klar, dass dieser Artikel keine rechtliche Grundlage bietet. Falls Sie sich im unklaren sind, über die Korrektheit Ihrer eingesetzten Methoden, raten wir Ihnen dringend einen Rechtsberater zur Hilfe zu ziehen.
Freebies – Ja, Nein, Ja, NEIN! ja??
So oder so ähnlich sahen vermutlich die ersten Wochen nach der DSGVO bei vielen Bloggern und in eigen Unternehmen aus. Eine Menge Fragezeichen und die Antworten die man hat, oft kontrovers. Einer der unklarsten Punkte, bei denen mir selbst die Teams gestandener Online Marketer und sogar Rechtsanwälte nur widersprüchliche Informationen lieferten, ist wohl das Anbieten sogenannter Freebies.
Mit ebensolchen war es bislang möglich, etwas zum kostenlosen Download anzubieten, im Austausch gegen die E-Mail-Adresse. Das ermöglichte den Aufbau von großen E-Mail-Listen, welche gerade im Newsletter Marketing Gold wert sind.
Dies ist jetzt nicht mehr möglich! Oder doch? Während Freebies als Lockangebot, bislang ein gängiges Mittel gewesen sind, haben sich nun mit Einführung der DSGVO einige Spielregeln verändert.
Was hat sich verändert?
So einfach lässt sich die Frage gar nicht beantworten, denn die neuen Richtlinien der DSGVO lassen viel Spielraum für Interpretationen. Leider aber in mehrere Richtungen.
„Bei der Beurteilung, ob die Einwilligung freiwillig erteilt wurde, muss dem Umstand in größtmöglichem Umfang Rechnung getragen werden, ob unter anderem die Erfüllung eines Vertrags, einschließlich der Erbringung einer Dienstleistung, von der Einwilligung zu einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten abhängig ist, die für die Erfüllung des Vertrags nicht erforderlich sind.“ Art. 7 Abs. 4 DSGVO
Ja genau, Sie haben richtig Verstanden – oder eben nicht. Um es grob zusammenzufassen: Sie dürfen nur die Daten sammeln, für die Sie die explizite Zustimmung eingeholt haben.
Schauen wir uns nun den Erwägungsgrund des obigen Artikels aus der DSGVO an:
“Die Einwilligung gilt nicht als freiwillig erteilt, wenn zu verschiedenen Verarbeitungsvorgängen von personenbezogenen Daten nicht gesondert eine Einwilligung erteilt werden kann, obwohl dies im Einzelfall angebracht ist, oder wenn die Erfüllung eines Vertrags, einschließlich der Erbringung einer Dienstleistung, von der Einwilligung abhängig ist, obwohl diese Einwilligung für die Erfüllung nicht erforderlich ist.”
Dies ist der interessante Abschnitt für unsere Freebies. Hier wird erklärt, dass eine Einwilligung nur gültig ist, wenn sie für die Erbringung der Dienstleistung wirklich notwendig war.
Eine E-Mail-Adresse um ein kostenloses Whitepaper oder E-Book zu laden ist nicht zwingend notwendig, daher ist eine Kopplung mit einer Newsletter Anmeldung nicht erforderlich.
Wie Sie Freebies weiterhin in Ihrem Newsletter Marketing einsetzen können
Laut einer Stellungnahme des Bayerischen Landesamt für Datenschutz ist es möglich Freebies einzusetzen, wenn die Datenverarbeitung zum Zwecke der Werbung zum Bestandteil des Vertrags gemacht wird. Der Nutzer muss klar und verständlich darüber informiert werden, dass seine Gegenleistung darin besteht, dass er seine Daten für Werbezwecke hergibt.
Das heißt, solange Sie ausdrücklich darauf hinweisen, was Sie mit der E-Mail-Adresse des Kunden machen, dürfen Sie diese im Austausch gegen Ihr Freebie weiterhin fordern. Dies ist allerdings eine sehr schwammige Grundlage. Die nächste Zeit wird zeigen, inwiefern man sich auf auf die Stellungnahme verlassen kann.
Eine schönere Methode, ist das Anbieten Ihres Freebies gegen Daten oder Bezahlung. Der Nutzer hat dann die Wahl, ob er lieber mit Geld oder seinen Daten bezahlen möchte.
Alternative Methoden um E-Mail-Adressen zu sammeln
Wenn Sie Online- oder E-Mail-Kurse anbieten, kommt der Nutzer nicht drumherum, eine E-Mail-Adresse anzugeben. Das heißt, Sie können weiterhin Daten sammeln. Achten Sie allerdings darauf, den Verwendungszweck klar und transparent zu kommunizieren. Denn nur dann dürfen Sie die Daten, für die gewünschten Zwecke verwenden.
Eine weitere Alternative zu den bisherigen „Lock-Angeboten“ ist die Up-To-Date-Variante. Kündigen Sie eine Rabatt-Aktion oder ein Angebot für die nahe Zukunft an und versprechen Sie eine unverzügliche Meldung dieser, wenn man für den Newsletter angemeldet ist. Nun müssen Sie es schaffen Vertrauen aufzubauen und ihrem potentiellen Subscriber beweisen, dass Sie dieses nicht ausnutzen werden.
Vertrauen aufbauen und zugeschnittenen Newsletter versenden
Erklären Sie Ihren Kunden immer wieder und vor allem transparent, welchen Mehrwert Ihr Newsletter kreiert. Verweisen Sie ihn auf ein Formular, das ihm das Gefühl gibt volle Kontrolle über die erhaltenen Newsletter zu gewinnen. Per einfachem Drop-Down-Menü oder per Tick-Box können sie beispielsweise fragen, in welcher Häufigkeit man den Newsletter erhalten möchte.
Wenn Sie über ein größeres Team verfügen oder Ihre Ressourcen es zulassen, fragen Sie auch, für welche Art von Informationen sich der potentielle Subscriber interessiert.
Schauen wir uns ein Beispiel, an Hand der Modebranche an:
Fragen Sie den Interessenten nach seinen Wünschen. Möchte man nur Informationen zu Frauen- oder Männerkleidung haben? Oder vielleicht ausschließlich auf Sales hingewiesen werden? Sieht man sich eher als Trendsetter und erwartet stets die Neuerscheinungen direkt per Newsletter zu erhalten? Hat man es lieber bequem und sehnt sich nach Vorschlägen kompletter Outfits?
Die verschiedenen Auswahlmöglichkeiten übermitteln dem potentiellen Kunden direkt das Gefühl, demnächst einen eigenen auf Ihn zugeschnittenen Newsletter zu erhalten. Sie segmentieren gleichzeitig sehr detailliert um noch bessere Informationen über Ihre Subscriber zu sammeln. Die Menge der Auswahlmöglichkeiten hängt natürlich von Ihrer Branche und Ihren Ressourcen ab.
Wir empfehlen Ihnen zur Erstellung der verschiedenen Newsletter, Formulare und Landingpages ein All-in-One Newsletter Tool zu benutzen. Dies erleichtert die Verwaltung und Erstellung enorm!
DSGVO – Chance statt Bürde
Sehen Sie die Einführung der DSGVO nicht als Bürde, sondern als Chance für Ihr Newsletter Marketing. Wer kennt das nicht? Im Laufe der Zeit haben sich etliche Newsletter-Mails im Postfach gestaut. Mal hier eine schnelle Registrierung für einen Newsletter um 15% auf den Einkauf zu erhalten, mal da eine Subscription um das exklusive Whitepaper zu erhalten.
Viele bisherige E-Mail-Listen sind zu großen Teilen ungültig und in den sonst so vollen Postfächern herrscht gähnende Leere. Nutzen Sie diese Chance, denn gerade jetzt stechen Newsletter wieder heraus wie lange nicht mehr!
Fazit
Freebies können mit einigen Einschränkungen weiter eingesetzt werden. Man sollte das Ganze vorerst mit viel Respekt betrachten und den Markt genau beobachten. Fall Sie sich unsicher fühlen, ziehen Sie in Erwägung einen Rechtsberater hinzuzuziehen, bevor Sie unnötiges Risiko eingehen.
Über den Autoren
Während seines Wirtschaftsinformatik-Studiums hat sich Kevin Grimberg, im Bereich Marketing und Events selbstständig gemacht. Nach drei erfolgreichen Jahren, zog es ihn nach Barcelona zu Mailify, wo er seine Kenntnisse im Bereich Content-Management vertieft und anwendet.
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Dieser Artikel wurde von unserem Expert:innenteam geschrieben und folgt unserem eigens entwickelten Testverfahren.
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