Newsletter zählen heute zu den erfolgreichsten Marketingmaßnahmen überhaupt. Das hat viele Gründe, aber vor allem den, dass Sie damit sehr kostengünstig eine große Anzahl an Menschen erreichen können.
Für einen Newsletter sind nicht nur Aufbau, Inhalt und Gestaltung wichtig. Auch das Impressum verdient Aufmerksamkeit – einige sogar. Denn wenn Sie die rechtlichen Vorgaben nicht einhalten, kann es teuer für Sie werden.
Was ist ein Impressum?
Ein Impressum ist eine gesetzlich vorgeschriebene Angabe, die wir in der Regel von Printmedien wie Büchern, Zeitungen und Magazinen kennen. Aber auch Onlinemedien müssen ein Impressum aufweisen. Es soll für Transparenz sorgen und Auskunft darüber geben, wer genau hinter den bereitgestellten Inhalten steht.
Hinweis: Dieser Artikel dient nur der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Wenn Sie sich unsicher sind, ziehen Sie am besten Experten zurate, die sich mit Medienrecht auskennen.
Impressumspflicht
Die Impressumspflicht ist in §5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) geregelt. Das DDG ist seit 16. Mai 2024 in Kraft und ersetzt das bis dahin geltende Telemediengesetz (TMG).
Laut DDG müssen alle digitalen Dienste, die geschäftsmäßig oder redaktionell eingesetzt werden, ein Impressum aufweisen. Sobald Sie mit einem solchen Dienst Geld verdienen möchten, ist das ein geschäftsmäßiger Einsatz. Im Endeffekt sind also alle Internet-Businesses von der Impressumspflicht betroffen.
Zu den digitalen Diensten gehören aber nicht nur Websites. Auch Newsletter und sogar E-Mails, die geschäftsmäßig versendet werden, erfordern ein Impressum.
Eine Impressumspflicht gilt also für folgende Dienste:
- Onlineshops
- Unternehmenswebsites
- Social-Media-Profile
- Newsletter
- E-Mails
Das Impressum eines Newsletters muss genauso wie bei Websites leicht als solches erkennbar und gut erreichbar sein. Manche stellen daher den Pflichtangaben den Begriff Impressum voraus.
Das ist aber nicht zwingend notwendig. In der Praxis hat sich die Platzierung dieser Angaben am Ende des Newsletters, im sogenannten Footer, durchgesetzt – ähnlich wie die Signatur in geschäftlichen E-Mails.
Newsletter-Impressum: Was gehört alles hinein?
Die Informationen im Impressum sorgen für ein Mindestmaß an Transparenz und geben Auskunft darüber, wer für die Inhalte verantwortlich ist. Darüber hinaus bieten sie den Verbraucher:innen einen gewissen Schutz, da auch Angaben aufgenommen werden müssen, die zum Beispiel bei einer Beschwerde eine problemlose Kontaktaufnahme ermöglichen.
Was genau alles ins Impressum gehört, ist je nach Berufsgruppe und Gesellschaftsform des Unternehmens unterschiedlich. Das macht es etwas kompliziert. Daher unterscheiden wir in diesem Artikel zwischen allgemeine Angaben und weitere Angaben.
Zu den allgemeinen Angaben gehören:
- Name und Vorname (bei natürlichen Personen)
- Unternehmensname und Rechtsform sowie Name und Vorname der vertretungsberechtigten Person (bei Unternehmen)
- ladungsfähige Postadresse
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer (empfehlenswert für Onlineshops)
- Umsatzsteuer- oder Wirtschaftssteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden
Darüber hinaus müssen bestimmte Berufsgruppen bzw. Unternehmensformen weitere Angaben machen:
- Handelsregister oder andere Register mit Registernummer
- bei zulassungspflichtigen Tätigkeiten (z.B. Fahrschulen, Banken, Gastronomiebetrieben) – die Aufsichtsbehörde
- bei Vertreter:innen bestimmter Berufe (z.B. Architektur, Arztberuf und Steuerberatung)
– die Kammer, der Sie angehören
– die gesetzliche Berufsbezeichnung
– der Staat, in dem die Berufsbezeichnung erworben wurde
– die Bezeichnung der geltenden berufsrechtlichen Regelungen mit Zugangslink
Das können unter Umständen ziemlich viele Informationen sein. Daher stellt sich die Frage: Müssen all diese Angaben zwingend im Newsletter-Impressum auftauchen?
Ein Urteil des Oberlandesgerichts München von 2003 besagt, dass das Impressum über 2 Klicks erreichbar sein muss.
So könnten Sie zum Beispiel im Newsletter mit dem Begriff „Impressum“ auf das Impressum Ihrer Website verlinken. Damit ist für Ihre Kontakte leicht ersichtlich, wo sie die entsprechenden Angaben finden.
Rechtssicherer ist es jedoch, wenn Sie alle Pflichtangaben im Newsletter-Impressum aufnehmen. So ist es auch erreichbar, falls Ihre Website (temporär) offline sein sollte oder sich die Impressums-URL geändert hat.
Auch senden Sie damit ein klares Signal an Ihre Leserschaft. Ein ausführliches Impressum schafft Vertrauen, denn Ihre Kontakte können blitzschnell feststellen, wer für den Newsletter verantwortlich ist. Bei Bedarf können sie auch problemlos Kontakt mit Ihnen aufnehmen, ohne lange nach Telefonnummer oder E-Mail-Adresse zu suchen.
Newsletter-Impressum: Beispiel
Wenn Sie mehrere Newsletter abonniert haben, werden Sie feststellen, dass das Impressum sehr unterschiedlich ausfallen kann. Wie bereits erwähnt, kann das an den unterschiedlichen Unternehmensformen oder an bestimmten Berufsgruppen liegen.
Ein Beispiel eines Newsletter-Impressums in der Praxis könnte so aussehen:
Newsletter-Impressum Muster zum Kopieren
Falls Sie die ausführlichere Variante wählen, und alle Pflichtangaben in Ihren Newsletter aufnehmen möchten, können Sie das folgende Muster-Impressum einfach kopieren und in Ihren Newsletter einfügen. Anschließend müssen Sie es nur noch anpassen.
Impressum
Max Mustermann
Musterfirma GmbH
Musterstraße 12
12345 Musterstadt
Deutschland
Telefon: +49 (0) 123 456789
E-Mail: kontakt@musterfirma.de
Verantwortlich für den Inhalt:
Max Mustermann (Adresse wie oben)
Umsatzsteuer-ID:
DE123456789
Handelsregister:
Eintrag im Handelsregister des Amtsgerichts Musterstadt
HRB 12345
Was kann passieren, wenn man die Impressumspflicht für Newsletter nicht einhält?
Wenn Ihr Impressum nicht vollständig ist, falsche Angaben enthält oder sogar ganz fehlt, kann das Ärger bedeuten. Sie können z.B. von der Konkurrenz abgemahnt werden, weil Sie damit gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Eine Abmahnung geht mit Abmahnkosten und oft auch mit einer Unterlassungserklärung und Schadensersatzansprüchen einher. Das kann weitreichende Folgen für Sie und Ihr Geschäft haben.
Ein Verstoß gegen die Impressumspflicht stellt aber auch eine Ordnungswidrigkeit dar. Und die kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000€ richtig teuer werden. Autsch!
Daher raten wir Ihnen, sich ein wenig Zeit für das Newsletter-Impressum zu nehmen. Viele E-Mail-Marketing-Tools wie Brevo, CleverReach und rapidmail unterstützen Sie sogar dabei. Sie liefern Anleitungen, in denen sie erklären, wie Sie ein Impressum einrichten.
Achten Sie darauf, dass Sie Ihr Impressum immer aktuell halten. Ändern Sie zum Beispiel bei einem Umzug zeitnah die Anschrift und Kontaktdaten.
Tipp: Wenn Sie auf Ihrer Website oder in anderen digitalen Diensten noch auf das TMG verweisen, sollten Sie jetzt aktiv werden und den Hinweis entsprechend ändern oder ganz rausnehmen. Ansonsten laufen Sie Gefahr, abgemahnt zu werden.
Newsletter Impressum: Fazit
Sie sehen also – wenn Sie teure Abmahnungen und Bußgelder vermeiden wollen, ist ein rechtssicheres Impressum für Newsletter unverzichtbar.
Die Impressumspflicht betrifft alle geschäftsmäßig genutzten digitalen Dienste, inklusive Newslettern. Es ist wichtig, alle notwendigen Angaben leicht auffindbar zu platzieren, idealerweise direkt im Newsletter-Footer oder durch eine Verlinkung auf das Impressum Ihrer Website. Um rechtliche Fallstricke zu umgehen, sollte das Impressum stets aktuell gehalten werden.
Etwas Zeit in ein vollständiges und korrektes Impressum zu investieren schafft nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern stärkt auch das Vertrauen Ihrer Empfänger.
Hinterlassen Sie gerne einen Kommentar, falls Sie Fragen haben!
WIE WIR TESTEN
Dieser Artikel wurde von unserem Expert:innenteam geschrieben und folgt unserem eigens entwickelten Testverfahren.
Unser Testverfahren